Berlin (ots) - Vielen Kunden ist es beim Wechsel ihres
Breitbandanbieters wichtig, ihre gewohnte Rufnummer mitzunehmen. Für die
Portierung darf der abgebende Anbieter dem Kunden die ihm entstehenden
Kosten in Rechnung stellen. Zu hohe Kosten können Kunden jedoch vom
Wechsel abhalten. Das Berliner Telekommunikationsunternehmen easybell
hat vor dem Landgericht Köln gegen einen Wettbewerber gewonnen, der
einen Kunden durch hohe und intransparente Portierungskosten einen
Wechsel erschwert hat. Dem Kunden, der mit zehn Rufnummern zu easybell
wechseln wollte, wurden pro Rufnummer 29,99 Euro Portierungsgebühren
angekündigt, also insgesamt 299,90 Euro. Der Kunde verzichtete daraufhin
teilweise auf die Rufnummernmitnahme.
easybell klagte gegen das Unternehmen,
da überhöhte Kosten für ausgehende Portierungen den fairen Wettbewerb
verhinderten. Rechtsanwalt André Queling von der Kanzlei Grosse
Gottschick+Partner fasst die Auffassung der easybell GmbH zusammen:
"Portierungen mehrerer Rufnummern eines Kunden werden in einem
technischen Vorgang abgewickelt. Daher und aufgrund der marktüblichen
Preise konnte der Kunde die Preisliste so interpretieren, dass das
Leistungsentgelt nur einmal fällig wird." Nach Urteil des Landgerichts
Köln vom 05.08.2013 (LG Köln - 31 O 193/13) droht dem beklagten
Anbieter bei Wiederholung ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.
Im
Festnetzbereich sind die maximalen Kosten für Portierungen bislang
nicht reguliert. Einige Anbieter nutzen diese Lücke, um überhöhte Kosten
in Rechnung zu stellen. "Immer wieder werden Kunden durch hohe
Portierungskosten des Altanbieters überrascht. Es ist verständlich, dass
Kunden hieraufhin den Wechselauftrag widerrufen" berichtet Dr. Andreas
Bahr, Geschäftsführer der easybell GmbH. "Mit dem richtungsweisenden
Urteil im Rücken werden wir uns zukünftig noch konsequenter für unsere
Kunden einsetzen und gegen die Behinderung des Wettbewerbs vorgehen.
Wünschenswert wäre jedoch, wenn der Gesetzgeber eine Obergrenze für die
Portierungskosten von Festnetznummern - ähnlich wie beim Mobilfunk -
festlegen würde", so Dr. Bahr weiter.
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