Freitag, 13. September 2013

EU-Telekomreform: Kommission will Aufschläge für Mobilfunk im Ausland verbieten und Netzneutralität sichern

Berlin (ots) - Die Europäische Kommission strebt die ehrgeizigste Reform der Telekommunikationsmärkte seit der Liberalisierung vor über 20 Jahren an. Kommissionspräsident José Manuel Barroso hat heute in seiner diesjährigen Rede zur Lage der Union das Gesetzespaket "Vernetzter Kontinent" angekündigt. Sobald das Paket verabschiedet ist, sinken die Verbraucherpreise und der Verwaltungsaufwand für Unternehmen. Europa soll so wieder eine weltweite Führungsrolle in der digitalen Wirtschaft erlangen.

"Weitere deutliche Fortschritte auf dem Weg zu einem europäischen Telekommunikationsbinnenmarkt sind dringend notwendig - für die strategischen Interessen Europas, den wirtschaftlichen Aufschwung, für den Telekommunikationssektor selbst und für die Bürgerinnen und Bürger, die über eingeschränkte und unfaire Internetzugänge wie Internet und Mobilfunkdienste frustriert sind", sagte Barroso.

Zwar haben mehrere Reformwellen in der EU dazu beigetragen, die Art und Weise zu verändern, wie Telekommunikationsdienste in der Europäischen Union bereitgestellt werden. Doch noch immer orientiert sich der Sektor an 28 nationalen Märkten. Kein einziges Telekommunikationsunternehmen ist in der gesamten EU vertreten. Betreiber und Verbraucher stehen unterschiedlichen Vorschriften und Preisen gegenüber. Diese Probleme sollen mit dem heute vorgelegten Gesetzespaket bewältigt werden.

Die für Digitale Agenda zuständige Kommissarin Neelie Kroes erklärte: "Das heute vorgeschlagene Gesetzespaket birgt großartige Neuigkeiten für die Zukunft des Mobilfunks und des Internets in Europa. Die Europäische Kommission sagt nein zu Roamingaufschlägen, ja zur Netzneutralität, ja zu Investitionen und ja zu neuen Arbeitsplätzen. Bei den Vorschriften für den Telekommunikationssektor geht es nicht mehr nur um diesen einen Sektor, sondern um die Untermauerung einer tragfähigen Entwicklung aller Branchen." Der Telekommunikationssektor macht zwar nur neun Prozent der digitalen Wirtschaft Europas aus, aber die weltweite Wettbewerbsfähigkeit aller Wirtschaftszweige und ihre Möglichkeiten, Dienstleistungen zu erbringen, hängen immer mehr von ihrer Netzanbindung ab.

Hier die wichtigsten Elemente des Gesetzespakets:

Verdrängung von Roamingaufschlägen vom Markt


Roamingaufschläge für auf Reisen innerhalb der EU angenommene Anrufe werden ab dem 1. Juli 2014 verboten. Unternehmen hätten die Wahl, entweder unionsweit geltende Telefontarife anzubieten ("Roaming zu Inlandspreisen"), deren Preise durch den inländischen Wettbewerb bestimmt werden, oder ihren Kunden zu erlauben, den Vertrag zu entkoppeln, also sich für einen anderen Roaminganbieter zu entscheiden, der günstigere Tarife anbietet (ohne eine neue SIM-Karte kaufen zu müssen). Dieses Konzept stützt sich auf die Roamingverordnung von 2012, die den Betreibern ab Juli 2014 Kürzungen ihrer Vorleistungspreise für Daten von 67 Prozent auferlegt.

Keine Auslandsaufschläge mehr für Anrufe innerhalb Europas

Heutzutage neigen Unternehmen dazu, sowohl Festnetz- als auch Mobilfunkanrufe vom Heimatland des Verbrauchers in ein anderes EU-Land mit einem Aufschlag zu belegen. Nach dem heutigen Vorschlag hätten die Unternehmen keine Möglichkeit mehr, für einen Festnetzanruf innerhalb der EU mehr zu verlangen als für ein Inlandsferngespräch. Mobilfunkanrufe innerhalb der EU dürften nicht mehr als 0,19 EUR pro Minute (zzgl. MwSt) kosten. Mit der Festsetzung der Preise können Unternehmen ihre objektiv gerechtfertigten Kosten decken, aber keine willkürlichen Gewinne mehr aus Anrufen innerhalb der EU erzielen.

Gesetzlicher Schutz für das offene Internet (Netzneutralität)

Das Blockieren und Drosseln von Internetinhalten soll verboten werden, so dass Nutzer Zugang zu einem uneingeschränkten und offenen Internet haben, unabhängig von ihren vertraglich vereinbarten Kosten oder Geschwindigkeiten. Unternehmen können weiterhin "Spezialdienste" mit zugesicherter Dienstqualität (z. B. IPTV, Video-on-Demand, Anwendungen wie die hochauflösende Bildgebung in der Medizin, virtuelle Operationssäle und betriebskritische und datenintensive Cloud-Anwendungen) anbieten, solange dadurch die den anderen Kunden zugesagten Internetgeschwindigkeiten nicht eingeschränkt werden. Verbraucher hätten das Recht zu überprüfen, ob sie auch die Internetgeschwindigkeiten erhalten, für die sie zahlen, und ihren Vertrag zu beenden, wenn solche Zusagen nicht eingehalten werden.

Neue europaweit harmonisierte Verbraucherrechte

Es gibt ein neues Recht auf klar formulierte Verträge mit besser vergleichbaren Angaben, erweiterte Rechte in Bezug auf den Anbieter- oder Vertragswechsel, Anspruch auf einen 12-Monats-Vertrag, sofern keine längere Vertragslaufzeit gewünscht wird, ein Kündigungsrecht, falls die zugesagten Internetgeschwindigkeiten nicht eingehalten werden, sowie das Recht auf Weiterleitung der E-Mails an eine neue E-Mail-Adresse nach einem Anbieterwechsel.

Koordinierte Zuweisung von Frequenzen


Europäer sollen verstärkt Zugang zu Mobilfunknetzen der vierten Generation und Wi-Fi erhalten. Mobilfunkbetreiber könnten dank besserer Bedingungen für die Frequenzzuweisung - wie Koordinierung der Zeitpläne und Fristen - effizientere und grenzübergreifende Investitionspläne aufstellen. Die Mitgliedstaaten tragen nach wie vor die Verantwortung und erzielen weiterhin Einnahmen aus den entsprechenden Gebühren der Mobilfunkbetreiber, die allerdings innerhalb besser abgestimmter Rahmenbedingungen tätig sind. Ferner eröffnen diese Rahmenbedingungen neue Wachstumschancen auf dem Markt für hochmoderne Telekommunikationsausrüstungen und -geräte.

Größere Sicherheit für Investoren

Die Empfehlung über Nichtdiskriminierungsverpflichtungen und Kostenrechnungsmethoden ist das zweite Element dieses Gesetzespakets, das die vorgeschlagene Verordnung ergänzt und mit dieser ineinandergreift. Ziel ist es, die Rechtssicherheit für Investoren zu verbessern, ihnen Anreize für verstärkte Investitionen zu geben und Unterschiede in der Regulierung zu verringern. Dies beinhaltet erstens eine weitere Harmonisierung und Stabilisierung der Kosten, die etablierte Betreiber für den Zugang zu ihren herkömmlichen Kupferleitungsnetzen verlangen dürfen, und zweitens die Gewährleistung eines wirklich gleichwertigen Netzzugangs für alle Zugangsinteressenten. Wird der Wettbewerb auf diese Weise gesichert und die Einhaltung des Nichtdiskriminierungsgebots gewährleistet, so unterliegen die Preise für den Vorleistungszugang zu Breitbandnetzen der nächsten Generation dem Markt und nicht mehr der Regulierung, womit sich der Verwaltungsaufwand für Betreiber verringert.

Donnerstag, 5. September 2013

Wahlprogramme zu Datenschutz: Sicherheit und Vertrauen im Netz kommen zu kurz

Berlin (ots) - Nach einer aktuellen Studie der Unternehmensberatung Arthur D. Little und eco wird die deutsche Internetwirtschaft jährlich um mehr als 10 Prozent wachsen. Dafür braucht sie jedoch Rechtssicherheit und das Vertrauen der Nutzer. In der vom PRISM-Skandal angeheizten Datenschutzdebatte kann Deutschland die eigene Wirtschaft stärken, wenn die Politik die richtigen Weichen stellt. Unter diesem Gesichtspunkt analysiert eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e. v. die Parteiprogramme zur Bundestagswahl 2013.

Kaum konkrete Maßnahmen

Über wenige Allgemeinplätze hinaus scheint das Thema bei den großen Parteien kaum angekommen zu sein. CDU und FDP verweisen lediglich auf bereits angestoßene Projekte wie die Stiftung Datenschutz, die Liberalen stellen sich zudem gegen das EU-Überwachungsprogramm INDECT. Und die SPD beschränkt den Maßnahmenkatalog auf die Komponente Arbeitswelt.

eco-Vorstand Oliver Süme ist der Stellenwert der Thematik in den Parteiprogrammen zu gering: "Wir hätten uns von allen Parteien angesichts der grundlegenden Bedeutung des Datenschutzes für Wirtschaft und Verbraucher mehr konkrete Ansätze zu Datenschutz und Datensicherheit erhofft." Für ihn ist Datenschutz auch die Voraussetzung für eine erfolgreiche Internetwirtschaft: "Der Schutz personenbezogener Daten ist entscheidend für das Vertrauen in Online-Dienste - und somit für das Branchenwachstum."

Ausgewogenheit nötig: Privatsphäre der Verbraucher und Wirtschaftlichkeit der Dienste

Zugleich mahnt er, nicht die Wirtschaftlichkeit der Onlinedienste zu gefährden: "Der Staat muss für beide Seiten ausgewogen klären, welche Daten schutzwürdig sind und welche nicht. Denn die Dienstleistungen, die dem Verbraucher das Leben erleichtern, müssen dabei wirtschaftlich bleiben." eco erarbeitet praktikable, datenschutzrechtliche Lösungen, die Verbraucherinteressen schützen, zugleich aber technisch und organisatorisch umsetzbar sind.

Datenschutzniveau hoch, Aufklärung ausbaufähig

Alle Parteien heben das hohe Datenschutzniveau in Deutschland hervor - und dessen Bedeutung. Sie sehen jedoch Bedarf an einer besseren Aufklärung: Die Verantwortung der Verbraucher für die eigenen Daten werde so gestärkt. Oliver Süme, eco-Vorstand für Politik, Recht und Regulierung, begrüßt diese Denkweise: "Medienkompetenz ist für den Datenschutz entscheidend: denn technische Vorgaben stellen keinen effektiven Schutz dar, solange die Nutzer sich nicht über die Folgen des eigenen Verhaltens im Web bewusst sind."

Auf internationaler Ebene kommt er allerdings zu einem unterschiedlichen Ergebnis: Alle Parteien sehen das deutsche Datenschutzgesetz als Vorbild für die geplante EU-Datenschutzverordnung. Die europaweite Harmonisierung begrüßt Süme zwar grundsätzlich, allerdings tauge das deutsche Datenschutzrecht nur bedingt als Vorlage: denn auch in Deutschland gebe es Nachholbedarf bei der Anpassung an Internet und die digitale Gesellschaft. "Ein europaweit einheitliches Datenschutzrecht muss deshalb flexibel, zukunftsorientiert und innovationsfreundlich bleiben, damit wir nicht bei der Entwicklung von Angeboten für weltweite Märkte ins Hintertreffen geraten."

eco (www.eco.de) ist mit mehr als 650 Mitgliedsunternehmen der größte Verband der Internetwirtschaft in Europa. Seit 1995 gestaltet der eco-Verband maßgeblich die Entwicklung des Internets in Deutschland, fördert neue Technologien, Infrastrukturen und Märkte, formt Rahmenbedingungen und vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber der Politik und in internationalen Gremien. In den eco-Kompetenzgruppen sind alle wichtigen Experten und Entscheidungsträger der Internetwirtschaft vertreten und treiben aktuelle und zukünftige Internetthemen voran.